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Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für mich?

Stand August 2026

Die kurze Antwort

Bis 150 € im Monat spricht viel dafür: dort liegt die Förderung. Darüber entscheidet nicht mehr die Steuer, sondern Kosten, Bindung und die Frage, ob du Kapital oder Rente willst.

Deine Zahlen sind andere? Schick mir deine Frage — ich rechne sie durch.

Vorweg — es gibt noch nichts zu entscheiden

Die Reform ist beschlossen und im Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Zertifizierungsverfahren für private Anbieter läuft an, wirksame Zertifikate gibt es aber frühestens zum Produktstart am 1. Januar 2027.

Das heißt: Kein Produkt ist zugelassen, keine Kostenstruktur ist verbindlich, kein Anbieter hat belastbare Konditionen veröffentlicht. Alles, was aktuell an Anbietervergleichen und Rechnern kursiert, beruht auf Absichtserklärungen.

Was du heute tun kannst, ist die Förderlogik verstehen und ausrechnen, ob sie für dich trägt. Abschließen kannst du frühestens 2027, und dann mit echten Zahlen statt mit Ankündigungen.

Rechnung

Was bringt die Förderung auf 150 € im Monat?

Eigenbeitrag im Monat
150 €
davon im Jahr
1.800 €
Grundzulage bis 360 € Eigenbeitrag
50 %
Grundzulage darüber bis 1.800 €
25 %

540 €

Grundzulage im Jahr, also 45 € im Monat

Kipppunkt

45 € auf 150 € Eigenbeitrag sind ein Zuschuss von 30 Prozent, sofort mit jeder Rate. Aber es ist eine Bruttozahl: Im geförderten Teil wird später die gesamte Auszahlung nachgelagert besteuert — Einzahlungen, Zulagen und Gewinne, mit deinem persönlichen Steuersatz. Die Zulage kommt also mit versteuert wieder heraus. Ab dem 1.801. Euro im Jahr gibt es überhaupt keine Zulage mehr.

Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Und der Sonderausgabenabzug bis 1.800 €, den das Finanzamt automatisch gegen die Zulagen prüft und den günstigeren Weg nimmt.

Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr, also 570 € im Monat. Gefördert sind davon 1.800 €. Der Rest liegt in demselben Depot, aber ohne Zulage — und mit den Unterschieden, die unten stehen.

Warum die Grenze bei 150 € liegt

Die Fördergrenze liegt bei 1.800 € im Jahr. Das sind exakt 150 € im Monat. Bis dahin bekommt jeder Euro einen Zuschuss. Ab da nicht mehr.

Bis zur Grenze ist die Rechnung eindeutig: 30 Prozent Zuschuss schlagen jeden steuerlichen Nachteil. Oberhalb der Grenze fällt der Zuschuss weg — und steuerlich liegen Altersvorsorgedepot und Fondspolice dann eng beieinander. Der Unterschied wandert von der Steuer zu Kosten, Bindung und Auszahlungsform.

Rechnung

Was passiert oberhalb der Fördergrenze?

MerkmalETF-DepotFondspoliceAltersvorsorgedepot
Teilfreistellung30 %15 %keine
Sparerpauschbetragjaneinnein
Vorabpauschalejaneinnein
Steuer beim Umschichtenjaneinnein
Besteuert wirdGewinneErträgegefördert: gesamte Auszahlung · ungefördert: Ertragsanteil oder halber Unterschiedsbetrag

keine Teilfreistellung

der Preis für die Förderung

Kipppunkt

Solange Zulagen fließen, ist der fehlende Teilfreistellungsvorteil überkompensiert. Ohne Zulagen liegen beide eng beieinander: Beim Altersvorsorgedepot ist im ungeförderten Teil die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerpflichtig, bei der Fondspolice 42,5 Prozent des Gewinns. Was dann bleibt, ist keine Steuerfrage mehr, sondern eine Frage von Kosten, Bindung und Kapital oder Rente. Ob einzelne Anbieter Beiträge über der Fördergrenze überhaupt annehmen, ist ihre Entscheidung und heute nicht absehbar.

Im geförderten Teil wird nicht der Gewinn besteuert, sondern die gesamte Auszahlung: Einzahlungen, Zulagen und Gewinne, mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das ist der Preis der Förderung, nicht ein Fehler im System.

Im ungeförderten Teil gilt § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Entscheidend ist nicht monatlich oder einmalig, sondern Leibrente oder nicht: Bei einer lebenslangen Leibrente wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 rund 17 Prozent (Buchst. a). Bei Auszahlungsplan oder Teilkapital ist der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig, davon nur die Hälfte, wenn nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach mindestens zwölf Jahren Vertragsdauer ausgezahlt wird (Buchst. c in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG).

Wichtig für die Planung: Ausgezahlt wird frühestens ab 65, entweder als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Höchstens 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Beginn außerhalb der monatlichen Leistungen entnehmen. Eine freie Einmalauszahlung gibt es nicht.

Was das Altersvorsorgedepot besser kann

Die Ansparphase ist vollständig steuerfrei.
Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden, keine Vorabpauschale, kein Soli. Umschichten kostet nichts. Das gilt auch für den ungeförderten Teil.
Die Kosten sind gedeckelt.
Für jedes Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG gilt eine Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG) — unabhängig vom Anbieter. Ein staatlich organisiertes Standarddepot ist bislang nur eine Verordnungsermächtigung (§ 1 Abs. 1e AltZertG); ob es kommt, ist offen. Beim staatlich organisierten Standarddepot liegt die Obergrenze bei 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Was das ausmacht: Bei 150 € Eigenbeitrag im Monat, 40 Jahren Laufzeit und 6 Prozent Rendite vor Kosten trennen ein Depot mit 0,2 Prozent und eines mit 1,0 Prozent rund 54.500 € Endkapital. Rechnet man die Grundzulage mit ein, also 195 € im Monat, sind es rund 70.900 €. Der Deckel ist eine Obergrenze, kein Ziel — such nach dem günstigsten zertifizierten Anbieter, nicht nach dem, der den Deckel ausreizt.
Die Vermittlervergütung wird gestreckt.
Das Zillmerverfahren, bei dem ein großer Teil der Provision gleich zu Vertragsbeginn fällig wird, ist für neu abgeschlossene geförderte Produkte ab Januar 2027 nicht mehr zulässig. Was ein Vermittler verdient, verteilt sich über die gesamte Laufzeit.
Der Kreis der Berechtigten ist größer als bei Riester.
Förderberechtigt sind erwerbstätige Personen mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind ausdrücklich ausgenommen. Neu dabei sind damit auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Aussetzen ist möglich, ohne etwas zu verlieren.
Du kannst den Beitrag jederzeit reduzieren oder ganz aussetzen. Der Vertrag läuft weiter, das Kapital bleibt investiert, nichts wird zurückgefordert. Die 120 € im Jahr (§ 86 EStG) sind keine Vertragsuntergrenze, sondern der Mindesteigenbeitrag, ab dem überhaupt Zulagen gewährt werden — darunter läuft der Vertrag weiter, es gibt nur keine Zulage.

Der teuerste Fehler: kündigen

Eine Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase gilt als förderschädliche Verwendung. Alle erhaltenen Zulagen und alle Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die Erträge bleiben dir, sind dann aber zu versteuern.

Wer in eine Situation kommt, in der die Rate nicht mehr geht, braucht keine Kündigung. Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung erreichen dasselbe — keine laufende Belastung — ohne jede Rückzahlung. Diese Optionen kennen die wenigsten.

Eine Ausnahme gibt es: Die Entnahme für Kauf, Bau, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum ist nicht förderschädlich. Der entnommene Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und erst in der Auszahlungsphase versteuert, verteilt über fünf Jahre, mit dem persönlichen Steuersatz.

Genau aus dieser Ausnahme wird gerade ein Verkaufsargument gebaut: Wer das Depot mit kurzer Laufzeit als Eigenkapital fürs Eigenheim nutzt, kann den 30-Prozent-Zuschuss rechnerisch in eine deutlich höhere Effektivrendite übersetzen — bei sieben Jahren Laufzeit ungefähr eine Verdopplung gegenüber der reinen Marktrendite.

Die Bedingung, die selten mitgeliefert wird

Die Rechnung stimmt. Sie hat nur eine Bedingung, die selten mitgeliefert wird: Der Immobilienkauf muss auch kommen. Platzt er, ist jede andere Entnahme förderschädlich, alle Zulagen gehen zurück, und du hättest in einem normalen Depot besser gestanden. Ein Altersvorsorgeprodukt für ein Siebenjahresziel ist nur tragfähig, wenn das Ziel steht.

Nächster Schritt

Schick mir deinen Fall

Ob sich das Altersvorsorgedepot für dich lohnt, entscheiden dein Einkommen, deine Kinder und dein Steuersatz im Alter. Was es nicht entscheidet: welcher Anbieter 2027 am lautesten wirbt. Beschreib mir in drei Sätzen, welche Entscheidung bei dir ansteht. Ich rechne sie als Beispielszenario durch und schicke dir das Ergebnis als kurzes Video zurück.

Schick mir deinen Fall

Weitere Fragen, die ich durchgerechnet habe

Alle Zahlen auf dieser Seite sind Beispielszenarien mit offengelegten Annahmen. Sie sind keine individuelle Anlageberatung und keine Empfehlung für deine Situation. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027; konkrete Produkte, Kosten und Vertragsbedingungen sind bis dahin nicht verbindlich bekannt. Stand dieser Seite: August 2026.